Immer dann, wenn Konflikte eskalieren und eine strafrechtliche Relevanz bekommen, bietet die Mediation in Strafsachen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktregelung und Wiedergutmachung.
Die Mediation in Strafsachen, auch Täter-Opfer-Ausgleich genannt, ist eine Möglichkeit zur Konfliktbearbeitung im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung. Mit Hilfe eines unparteiischen Mediators oder einer Mediatorin können so die Hintergründe, die Motivation und die Folgen einer Tat betrachtet und eine Wiedergutmachung vereinbart werden. Geschädigte und Beschuldigte haben so die Möglichkeit, das Geschehene zu bearbeiten, ihre Interessen berücksichtigt zu sehen und Tatfolgen zu reduzieren.
Die Voraussetzung zur Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches bzw. einer Mediation in Strafsachen ist die freiwillige Bereitschaft beider Parteien zur Mitwirkung. Lassen sich Geschädigte und Beschuldigte auf das Verfahren ein, bieten sich für die Parteien vielfältige Möglichkeiten:
Die Geschädigte oder der Geschädigte:
Die Beschuldigte oder der Beschuldigte:
Eine Mediation in Strafsachen kann auch im Vorfeld einer Anzeige oder Anklage beauftragt werden, immer dann, wenn Konflikte mit strafrechtlich relevanten Inhalten existieren.
Bei jugendlichen Straftäter_innen kontaktieren Sie mich bitte über Sprungbrett e.V.: www.sprungbrett-bonn.de